Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen
Lieferung mit Montagearbeit erfolgt innert 2 bis 6 Wochen oder nach Vereinabrung bei guten Wetterbedingungen. Die Lieferung erfolgt franko Domizil, voraussgesetzt dass die Zufahrt möglich ist. Bei nicht befahrbarer Strasse hat der Besteller die allfälligen Mehrkosten zu tragen.
Bauliches
- Vor Beginn der Montage müssen die Markierungen der Grenze sichtbar sein. Kosten für das freilegen der Grenzsteine übernimmt der Kunde.
- Leitungen und Rohre die im Bereich der Zaunmontage verlegt sind, müssen mit genauem Standort (Plan) schriftlich mitgeteilt werden. Für allfällige Beschädigungen haftet der Kunde.
- Das einzufriedende Areal muss mindestens im Bereich der Grenze (Zaunverlauf) fertig planiert sein. Ausholzen von Gestrüpp, Abbruch alter Zäune, Auf- und Ablad derer sowie Abfuhr und Entsorgung erfolgt in Regie oder bauseits.
- Für Einfriedungen bei Minustemperaturen, auf gefrorenen Böden oder auf neuen Aufschüttungen übernehmen wir keine Garantie.
- Pfosten versetzen versteht sich in gut grabbarer Erde sowie ebenem Gelände.
- In hügeligem, steilen oder schwer zugänglichem Gelände, Gefällsbrüche anpassen, schwer grabbare Kieskofferungen, Verbundsteine zuschneiden, Betonfundamente aufspitzen, Teerbeläge ausschneiden erfolgt ein Zuschlag nach entsprechendem Aufwand.
- Zaunanlagen auf Betonmauern verstehen sich in bauseits erstellte Aussparungen. Spitz- oder Diamantbohrarbeiten, die durch unsere Monteure gefertigt werden, erfolgen nach Aufwand.
- Auflad und Abfuhr des Aushubmaterials erfolgt bauseits oder durch unsere Monteure gegen Verrechnung in Regie sowie zusätzliche Transport und Deponiegebühren.
- Für schlecht ausgeführte Arbeiten sowie mangelhaftes Material leisten wir Garantie nach SIA-Normen, Reklamationen werden innert 10 Tagen entgegengenommen.
